Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BFH: Keine Umsatzsteuerpflicht für Briefmarkensammler, der (Teile seiner) Sammlung veräußert und 386.000 DM Erlös erzielt / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
BFH, Urteil vom 29.06.1987, Az. X R 23/82
§ 2 Abs. 1 UStG (1967)Der BFH hat mit diesem schon betagteren Urteil entschieden, dass ein Briefmarkensammler, der mit dem Verkauf einer Briefmarkensammlung einen Gesamterlös von 386.000 DM erzielt, gleichwohl nicht im steuerrechtlichen Sinne „nachhaltig tätig“ sein muss und dementsprechend auch nicht notwendigerweise als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln ist, wenn er im Rahmen einer aus privaten Neigungen begründeten und fortgeführten Sammlung Einzelstücke in der Art des Wegtauschens veräußert und Teile der Sammlung umschichtet oder die Sammlung teilweise oder vollständig veräußert. (mehr …)