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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 45/13 – nicht rechtskräftig
    § 6 Nr. 3, Nr. 4 StBerG, § 5 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass mit dem Hinweis „MoB$ MOBILER BUCHHALTUNGS$ERVICE i.S. § 6 STBERG“  nicht geworben werden darf, wenn nicht zugleich in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hingewiesen wird, dass sich dieses Angebot – mangels weitergehender Leistungsbefugnis – nur auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, bezieht (also unter Ausnahme des Kontierens von Belegen und des Erteilen von Buchungsanweisungen). Ein allgemeiner Hinweis auf § 6 StBerG reiche nicht aus. Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH ist unter dem Aktenzeichen I ZR 191/14 anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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