Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn mit buchpreisbindungsfreier Ware erworbener Gutschein für den Buchkauf eingesetzt werden kann / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 5. Januar 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 31/10 – nicht rechtskräftig –
§§ 3, 5 Buchpreisbindungsgesetz; 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 Abs. 1 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Drogeriekette, die bei Kauf ihrer (nicht preisgebundenen) Waren Gutscheine bzw. Preisnachlass-Coupons ausgibt, nicht gegen die Buchpreisbindung verstößt, wenn Kunden diese Gutscheine später auch zum Erwerb preisgebundener Bücher einsetzen. Die Ansicht der Preisbindungstreuhänder, dass der Kunde mit dieser Verfahrensweise beim Kauf eines Buchs im wirtschaftlichen Ergebnis einen Rabatt auf den gebundenen Ladenpreis erhalte, den das Buchpreisbindungsgesetz gerade verhindern wolle, teilte das Gericht nicht. Ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz liege nicht vor, da die Begleichung eines Teils des Kaufpreises beim Zweitkauf (Buchkauf) durch den beim Erstkauf ausgegebenen Preisnachlass-Coupon keinen Preisnachlass (Rabatt) auf den Zweitkauf darstelle, sondern einen solchen auf den Erstkauf, bei dem der Coupon ausgegeben wurde. Es liege damit gerade keine Gewährung eines Nachlasses auf den Kauf des preisgebundenen Buches (Produktes) beim Zweitkauf vor. Zum Volltext der Entscheidung: