IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Februar 2009

    Laut einer Ankündigung des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW e.V.) startet der Verband ab der kommenden Woche mit einer neuen Website (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BVDW). Die Website des BVDW ist aktuell zeitweise nicht erreichbar; es wird die Angabe des Benutzernamens und eines Passworts verlangt, was für den anstehenden Relaunch spricht. Bei den Internetarbeiten soll es jedoch nicht bleiben. Wie iBusiness berichtet, ist geplant, den Vorstand erheblich zu verkleinern und sog. operative Einheiten zu bilden, die sich gezielt mit aktuellen Themen befassen. Geplant sei ua. eine ergebnisortierte Arbeit zu einem festgelegten Endtermin. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: iBusiness).

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2008

    Der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft hat am 02.10.2008 eine Presseerklärung veröffentlicht, wonach ein Einsatz von Google Analytics gemäß § 13 Abs. 1 TMG mit entsprechendem Datenschutzhinweis rechtmäßig sein soll (? Klicken Sie bitte auf den folgenden Link der JavaScript verwendet: bvdw). Zuletzt wurde weniger beanstandet, dass der Verwender von Google Analytics auf seiner Website das jeweilige Nutzerverhalten verfolge. Kritisch betrachtet wurde aber, dass die von verschiedenen, Google Analytics nutzenden Website-Betreibern gelieferten Daten bei der Firma Google gesammelt und verknüpft werden könnten und dort grundsätzlich ein Verhaltensprofil von dem jeweiligen Nutzer über die gespeicherte IP-Adresse erstellt werden könne. Google schließt dies in einer eigenen Datenschutzerklärung aus. Der Website-Betreiber sei laut BVDW verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse lediglich zur Standortbestimmung des Nutzers genutzt wird, also nicht ohne weiteres Aufschluss über die persönlichen Daten des Nutzers gebe, womit sie für eine individuelle Nutzeranalyse wertlos ist.

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