IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2009

    Verstößt eine deutsche Domain gegen geltendes Markenrecht, so kann der betroffene Domaininhaber auf Unterlassung/Löschung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Um während eines anhängigen Rechtsstreits zu verhindern, dass die fragliche Domain auf einen Dritten übertragen wird, bietet die DENIC e.G. einen sog. Dispute-Eintrag (Dispute). Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird neuer Domaininhaber, sobald die Domain freigegeben wird. Der Dispute-Eintrag blockt jedoch lediglich deutsche Domains (.de), nicht aber eine .com-Domain. Für sog. generische Top-Level-Domains (gTLDs, z.B. .com, .net, .org, .biz, .info, .name ), nicht aber country code Top-Level-Domains (ccTLD, z.B. co.uk), sieht die Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) den sog. Registrar-Lock vor. (mehr …)

I