Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung nur mit CE-Kennzeichen, Prüfzeichen und Registrierung nach dem Elektrogesetzveröffentlicht am 11. August 2014
LG Bochum, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 13 O 80/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass der Vertrieb von LEDs und Xenon-Brennern als Kraftfahrzeugbeleuchtung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn keine Registrierung nach dem Elektrogesetz vorliegt und weiterhin die notwendigen CE-Kennzeichen und Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes fehlen. Auch müsse eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Darmstadt: Wenn durch die Werbung mit „TÜV, CE und GS-geprüft“ fälschlicherweise eine gesetzlich nicht geforderte Prüfung suggeriert wirdveröffentlicht am 26. Oktober 2010
LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09
§§ 3; 5 UWGDas LG Darmstadt hat entschieden, dass die Verwendung von CE-Kennzeichen für technische Produkte irreführend ist, wenn – wie in der Regel – der Eindruck erweckt wird, es fände durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, welche höhere Anforderungen als die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige. Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler für einen Hosenbügler mit dem Hinweis „TÜV, CE und GS-geprüft“ geworben. Vgl. auch LG Stendal und LG Münster.
- LG Dessau-Roslau: Der Vertrieb von Leuchtmitteln ohne erforderliche elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung ist wettbewerbswidrig / CE-Kennzeichnungveröffentlicht am 18. April 2010
LG Dessau-Roslau, Urteil vom 19.01.2010, Az. 3 O 85/09
§§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWGDas LG Dessau-Roslau hat einem Onlinehändler verboten, LED-Lampen ohne die notwendige elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung (EMV) zu vertreiben. Der Händler hatte die Lampen mit der CE-Kennzeichnung versehen, was an sich auch für eine elektromagnetische Verträglichkeit bürgt. Zuvor hatte bereits das LG Stendal (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) geurteilt, dass CE-Kennzeichen nicht wie ein Gütesiegel („CE-geprüft“) zu verwenden sind.