Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Drohen Sie als Anwalt dem Onlinehändler nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige!veröffentlicht am 29. Dezember 2009
LG Köln, Urteil vom 21.10.2009, Az. 28 O 410/08
§§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB, § 240 StGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche seines Mandanten dem Gegner – hier dem Betreiber eines Internetshops – nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige drohen darf und hat ihn entsprechend zur Unterlassung verurteilt. Gegenstand des Streits war folgender Text: (mehr …)