Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch noch nach dem Online-Check-In in Anspruch genommen werdenveröffentlicht am 5. Juni 2014
AG München, Urteil vom 30.10.2013, Az. 171 C 18960/13 – rechtskräftig
§ 651i BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Reisewilliger bei einer Erkrankung vor Antritt der Reise seine Reiserücktrittsversicherung auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn der Reisende sich bereits online eingecheckt hat. In einem solchen Online Check-In liege noch kein „Reiseantritt“, so das Amtsgericht. Zur Pressemitteilung vom 02.06.2014: (mehr …)