Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zu den Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV bei der Werbung für mehrere Fahrzeugmodelleveröffentlicht am 19. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDas OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: CO2-Effizienzklasse muss auch beim Verkauf von Fahrzeugen im Internet angegeben werdenveröffentlicht am 28. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-20 U 58/12
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PkwEnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 PkwEnVKV
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass gewerbliche Kraftfahrzeug-Händler beim Verkauf im Internet auch die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells angeben müssen. Dabei sei sicherzustellen, dass der Benutzer die Angaben spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis nehmen könne, in welchem er ein Fahrzeugmodell ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen habe. Das Internet stelle insoweit einen „virtuellen Verkaufsraum“ dar, in welchem der Nutzer – ebenso wie auf einem realen Verkaufsgelände – herumgehen und Fahrzeuge in allen relevanten Daten miteinander vergleichen können müsse. Zum Volltext der Entscheidung: