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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999, Az. 20 U 85/98
    § 97 Abs. 1 UrhG, §§ 1, 3 UWG, § 12 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser (eher betagten) Entscheidung deutlich gemacht, dass die Gestaltung einer Website keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
    Die Darstellung einzelner Webseiten auf dem Bildschirm eines Computers stelle in Verbindung mit dem zur Formatierung und Übertragung verwendeten HTML-Code keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Einzelne von der Klägerin gestaltete Webseiten und die ihnen zugrundeliegende Auswahl und Anordnung von Daten genössen im Streitfall keinen Schutz als Datenbankwerke. Ausführungen der Klägerin, sie habe eine komplexe Programmierung vorgenommen, eine serverinterne Suchmaschine oder seiteninterne Navigationsleisten integriert oder sie unterhalte eine durch mehrere Ebenen reichende Baum- und Verweisungsstruktur ,seien nicht ohne weiteres geeignet, eine Schutzfähigkeit nach § 4 Abs. 2 UrhG zu begründen.

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