Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- USA: Vorerst keine Erteilung von reinen Softwarepatenten mehrveröffentlicht am 11. September 2009
Nach Mitteilung von heise.de hat das US-Patentamt vorläufige neue Richtlinien für die Vergabe von Patentansprüchen aufgestellt, wonach es in den USA keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme „als solche“ geben soll (JavaScript-Link: heise). Die Richtlinien gelten bis zu einem für das kommende Jahr erwarteten Grundsatzbeschluss des Berufungsgerichts Court of Appeals for the Federal Circuit, welches derzeit Eingaben von Befürwortern und Gegnern des Berufungsurteils sammelt (JavaScript-Link: heise2). Die Behörde setzt damit bereits das Urteil des Bundesberufungsgerichts vom Oktober 2008 um. Zugleich übernimmt die Behörde die entsprechende Norm aus dem Europäischen Patentübereinkommen (JavaScript-Link: EPO).