IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 15.08.2012, Az. 3 W 53/12
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Nutzung der Domain „www.kredito.de“ bzw. allgemein die Verwendung des Zeichens „kredito“ für Kreditvermittlung durch die Antragsgegnerin gegen Rechte aus der Marke „Creditolo“ verstösst. Die Antragstellerin könne Unterlassung verlangen, da die Antragsgegnerin das Zeichen „kredito“ markenmäßig für die gleiche Dienstleistung, die auch die Antragstellerin anbiete, nutze und damit die Herkunftsfunktion der Marke „Creditolo“ beeinträchtige. Zwischen den beiden Zeichen bestehe aufgrund der klanglichen, schriftbildlichen und begrifflichen Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I