Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Wird nach „Fotoklau“ bei eBay eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, muss der betroffene Unterlassungsschuldner eBay auch zur Entfernung auffordernveröffentlicht am 2. Februar 2015
BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 76/13
§ 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die nach einem Urheberrechtsverstoß bei eBay (hier: Fotoklau) mittels Unterlassungserklärung eingegangene Verpflichtung zur Beseitigung eines Verletzungszustands auch die Verpflichtung umfasst, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf den Betreiber der Internetplattform eBay einzuwirken, um diesen zu einem Entfernen der unter der Rubrik „beendete Auktionen“ weiterhin öffentlich zugänglichen Lichtbilder zu veranlassen. Der Unterlassungsschuldner habe zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)