Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BAG: Auch nicht programmgestaltende Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt können Arbeitnehmer seinveröffentlicht am 22. Oktober 2014
BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 272/12
§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDas BAG hat entschieden, dass die Mitarbeiterin einer Rundfunkanstalt (hier: Cutterin), auch wenn sie nicht das Programm mitgestaltet, als Arbeitnehmerin eingestuft werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)