Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Für bestimmte Damenschuh-Modelle kann ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz bestehenveröffentlicht am 21. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.04.2014, Az. 6 U 276/12
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für Schuhe ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz bestehen kann, wenn sich das jeweilige Modell aus der Masse vergleichbarer Produkte heraushebt. Vorliegend wurde dies für Damenpumps mit Plateausohle und einer stubsnasenförmigen Schuhspitze bejaht. Ein solches Modell besitze wettbewerbliche Eigenart und es liege bei fast identischer Übernahme der Merkmale eine Herkunftstäuschung vor. Zum Volltext der Entscheidung: