Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerwG: EuGH soll entscheiden, ob private Wirtschaftsakademie auf Grund ihrer Facebook-Fanseite für Datenverarbeitungsdefizite von Facebook haftetveröffentlicht am 26. Februar 2016
BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 1 C 28.14
Art. 2 lit. d. EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 2 EU-RL 95/46/EG; § 3 Abs. 7 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSGDas BVerwG hat entschieden, dass der EuGH im Ergebnis über die Rechtsfrage entscheiden soll, ob die privatrechtlich organisierte Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WTSH) als Betreiberin einer Facebook-Fanseite „verantwortliche Stelle“ im Hinblick auf die von Facebook erhobenen Daten gemäß § 3 Abs. 7 BDSG / Art. 2 d) RL 95/46/EG ist. Genauer soll geklärt werden, ob bei mehrstufigen Informationsanbieterverhältnissen Raum für die Verantwortlichkeit einer Stelle gegeben ist, obwohl sie nicht i.S.d. Art. 2 Buchst. d) RL 95/46/EG für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, nämlich für die Auswahl eines Betreibers für sein Informationsangebot. Zur Pressemitteilung Nr. 11/2016: (mehr …)
- VG Berlin: Die telefonische Anfrage nach einer Werbeeinwilligung anlässlich einer Zufriedenheitsbefragung ist datenschutzrechtlich unzulässigveröffentlicht am 3. Juli 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. 1 K 253.12
BDSG, BlnDSGDas VG Berlin hat entschieden, dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zur juris-Pressemitteilung:
(mehr …) - OLG Koblenz: Zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen einer Einwilligung für Werbekontakteveröffentlicht am 24. April 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13
§ 4a BDSG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Koblenz hat sich zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Einholung einer Verbrauchereinwilligung zu Werbezwecken geäußert. Die Klausel (mehr …)
- BGH: Vorformulierte Einwilligung in E-Mail-Werbung ist unzulässigveröffentlicht am 19. September 2008
BGH Urteil vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 348/06
§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BGB; §§ 4 Abs. 1, 4a Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Einwilligung des Kunden in die Zusendung von Werbung (auch per E-Mail) fingiert wird. Im vorliegenden Fall war ein entsprechendes Auswahlkästchen zu markieren, wenn die vom Betreiber eilfertig angenommene Einwilligung doch nicht erteilt werden sollte. Die Erklärung „Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“ sei unzulässig und halte der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betreffe. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betreffe, unterliege sie nicht der Inhaltskontrolle. Ebenfalls nicht der AGB-Inhaltskontrolle unterliegt die Klausel: „Wenn Sie am Payback-Programm teilnehmen, werden … Ihr Geburtsdatum … benötigt. … „. Die Entscheidung dürfte auch für die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Relevanz haben, wenn deren Kenntnisnahme in einem entsprechenden Auswahlkästchen vormarkiert ist. (mehr …)