Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Diverse Datenschutzbestimmungen von Apple sind unwirksamveröffentlicht am 13. Mai 2013
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 15 O 92/12
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 4 BDSG, § 4a BDSG, § 12 TMG, § 13 TMGDas LG Berlin hat entschieden, dass diverse Datenschutzbestimmungen der Firma Apple dem geltenden deutschen Datenschutzrecht widersprechen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass US-amerikanische Großunternehmen auf dem deutschen Markt mit unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen arbeiten, was auf Grund des Markteinflusses der Unternehmen faktisch erst – wie hier – durch das Eingreifen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) oder anderer allgemein dem Verbraucherinteresse dienenden Verbände unterbunden werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Immer mehr Internetnutzer lesen Datenschutzbestimmungenveröffentlicht am 30. Januar 2009
Bei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.