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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2009

    Groben Zorn hat sich der Outdoor-Riese Jack Wolfskin zugezogen, als er (ahnungslose?) Hausfrauen und Heimbastler mit kostenträchtigen Abmahnungen überzog, nachdem diese auf dem Handarbeits-Portal Dawanda allerlei selbst gefertigte Werke mit einem Pfotenlogo angeboten hatten. Wie der Spiegel berichtete, verschickte die Kanzlei Harmsen Utescher in diesem Monat Abmahnungen mit einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR – 25.000,00 EUR, was in Gebühren von bis zu 1.085,04 EUR gipfelte. Bei Verstoß gegen die unterzeichnete Erklärung sollen 10.000 Euro Vertragsstrafe drohen. Eine Botschaft, die man laut Spiegel durchaus als Drohung verstehen könne, habe Jack Wolfksin noch gehabt: Eine Abmahnung verhindere “zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte“. Firmensprecherin Lena Fischer habe erklärt: “Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen.” Das Unternehmen habe als Markeninhaberin “das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird“. (JavaScript-Link: Spiegel). Was wir davon halten? Nun ja, hier ist die teilweise bittere Wahrheit: (mehr …)

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