IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2009

    Wir hoffen es nicht. Werfen wir aber zunächst einen vergleichenden Blick auf die Marke Tchibo: Obwohl die Kaffeebohne noch im Logo prangt, ist Tchibo gerade der jüngeren Generation nicht unbedingt für seine Kaffeesorten bekannt, ganz nach dem Motto: „Seit wann verkaufen die denn auch Kaffee?“ Die Website wird geprägt von Angeboten zu Reisen, Finanzen, Versicherungen, Mobilfunk – man fragt sich, was aus dem Kaffeeröster von 1949 so geworden ist (Tchibo). Diese Frage mag sich in Zukunft auch in Hinblick auf eBay stellen. Kannte man die Internethandelsplattform früher noch für die zahlreichen Gebrauchtwaren-Auktionen ihrer mitunter hemdsärmeligen Mitglieder, den Flohmarkt-Charakter, wird das aktuelle Zeitgeschehen mehr oder minder durch Festpreise und beinhart agierende Großhändler geprägt. Doch nicht nur das: bei eBay zeichnet die aus dem Bereich der Onlinezahlsysteme bekannte Tochter PayPal bereits für ein gutes Drittel der Gesamtumsätze verantwortlich, auch ein Kommunikations-Unternehmen wie Skype trägt nicht nur marginal zum Umsatz bei. Interessant ist der große Anteil, den der Bereich „Classifieds, Advertising, all others“ ausmacht. Hier zeigt sich der Erfolg der Eigenvermarktung von eBay (Zusatzverdienste). eBay-Chef John Donahoe habe, so dass Wall Street Journal, auf dem eBay Investor Day erklärt, zu den Wurzeln zurückkehren zu wollen und stärker die Onlineauktionen mit Gebrauchtwaren zu unterstützen (onlinemarktplatz.de), was ein erneuter Kurswechsel in den letzten geschüttelten beiden Jahren wäre. In Norddeutschland erklärt man zu einem solchen Unterfangen: Na, denn man tau!

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