Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Leipzig: Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im Wettbewerbsrecht / Unerbetene Fax-Werbungveröffentlicht am 3. Mai 2012
LG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az. 16 S 4165/03
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Leipzig hat entschieden, dass die Anforderungen an das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht (hier: unerbetene Fax-Werbung) höher anzusetzen sind als im Wettbewerbsrecht (vorliegend standen die Parteien nicht im Wettbewerb zu einander). Während im Wettbewerbsrecht die Verletzungshandlungen in der Regel dadurch geprägt seien, dass der Verletzer starke wirtschaftliche Interessen verfolgt, sei die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielfältiger Art. Dem sei bei der Bemessung der Anforderung an die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr Rechnung zu tragen. Im Deliktsrecht könne der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grund der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)