Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ ist keine unzulässige Werbung mit einer Alleinstellungsbehauptungveröffentlicht am 5. September 2010
KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 5 W 175/10
§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung mit der als Blickfang ausgestalteten Werbeaussage „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ für bestimmte Fremdsprachenfernkurse vom durchschnittlichen Verbraucher nicht ohne weiteres als Alleinstellungsbehauptung, sondern zwanglos als reklamehafte Übertreibung verstanden werde. Zitat: (mehr …)