Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Frage, ob die Nutzung einer Bildmarke als Designelement eines Mosaiktisches markenmäßig erfolgtveröffentlicht am 28. April 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.10.2009, Az. 6 U 88/08
Art. 6; 5 Abs. 1 lit. b; 9 Abs. 1 lit. b GMVODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Abbild einer Medusa, wie sie die Gianni Versace SpA als Unternehmenslogo verwendet, nicht ungenehmigt zur Verzierung eines Mosaiktisches verwendet werden darf. Gegen das Urteil, welches die Revision nicht zugelassen hat, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Az. I ZR 175/09) anhängig. (mehr …)