Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Karlsruhe: Die Überwachung von Wettbewerbsverstößen Dritter ist erstattungsfähig – in gewissem Maßeveröffentlicht am 5. Oktober 2009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009, Az. 6 U 52/09
§§ 3, 4 Nr. 10 UWGDas OLG Karlsruhe hat laut einer eigenen Pressemitteilung vom 30.09.2009 ein Unternehmen zum Ersatz von Dektivkosten verpflichtet, welches Plakate eines Wettbewerbers systematisch abhängte und dort eigene Plakate aufhängte. Von den geforderten 32.000,00 EUR für Besprechungs-, Recherche- und Überwachungsstunden, Fahrtkosten, Einsatz des eingeschleusten Mitarbeiters sowie die Verwendung der GPS-Bewegungssensoren wurden im Ergebnis jedoch nur ca. 11.000,00 EUR zugesprochen. Nach dem vierten Wettbewerbsverstoß hätten die Nachforschungen eingestellt werden können; auch war man sich nicht sicher, inwieweit die detektivische Überwachung einer Betriebsfeier erforderlich gewesen sei. (mehr …)