Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: „Detox“ ist eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Bezeichnung für Kräuterteeveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2015, Az. 38 O 119/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 10 HCVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ für eine Kräutertee-Mischung unlauter und daher zu unterlassen ist. Es handele sich um eine gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Angabe, welche nicht zugelassen sei. „Detox“ werde vom allgemeinen Verkehr als „Entgiftung“ interpretiert, was eine Wirkung auf den Körper suggeriere. Zum Volltext der Entscheidung: