IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
    § 32 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Die Sony Deutschland GmbH will nicht länger tatenlos zusehen, wie Onlinehändler Sony-Produkte aus dem Ausland „wild“ importieren und hier – zum Verdruss der Verbraucher – ohne deutsche Bedienungsanleitung oder ohne eine notwendige EAR-Registrierung anbieten. Bereits im Februar 2009 hatte Sony Deutschland auf einer Roadshow angekündigt, den wettbewerbsrechtlichen Hammer gegen die Irreführer kreisen zu lassen. Aktuell, so Sony Deutschland in einer Pressemitteilung vom 02.06.2009, habe man gegen zwei Internethändler eine Unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken können. Dabei war es auch zu einer Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie bei den Online-Shop-Angeboten gekommen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Bundesbahn, hat es schwer. Gerade im Amt, wird er am 19.05.2009 von LobbyControl e.V. darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Bahn möglicherweise „Aktivitäten zur verdeckten Beeinflussung der Öffentlichkeit“ betrieben habe. Nachforschungen im eigenen Hause ergeben daraufhin, dass von Seiten der Deutschen Bahn im Jahr 2007 für sogenannte „no badge“-Aktivitäten ein Betrag von knapp 1,3 Millionen Euro ausgegeben worden sei. Zitat „Unter ’no badge‘-Aktivitäten versteht man u.a. blog-Beiträge, Leserbriefe, Meinungsäußerungen in Foren, Meinungsumfragen oder vorproduzierte Medienbeiträge, bei denen der Urheber bzw. Auftraggeber nicht erkennbar ist.“ Zu den beteiligten Agenturen äußerte sich auch der Spiegel in der zu Pfingsten erschienenen Printausgabe 22/2009 (JavaScript-Link: Presse1, Presse2). Grube distanzierte sich entschieden von diesen PR-Maßnahmen. „Diese Form der PR-Maßnahmen lehne ich entschieden ab. Solche Aktivitäten sind mit dem Grundsatz eines transparenten und redlichen Dialogs mit der Öffentlichkeit in keiner Weise vereinbar. Ich werde umgehend im Unternehmen die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen, um auch hier den zugesagten Neubeginn in der Unternehmenskultur zu dokumentieren.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Was wir davon halten? Fraglos ein weiterer medialer Super-GAU für die Bahn und ein weiterer Glaubwürdigkeitsverlust, aber ehrlicherweise nicht Grube’s Bier. (Nein: Dies ist kein weiterer no-badger der DB! (c;)

I