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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Januar 2009

    Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verweist auf seine Wettbewerbsregeln, die am 13.05.1986 vom Bundeskartellamt anerkannt und im Bundesanzeiger vom 24.01.1986 veröffentlich worden sind, nachdem innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Einwendungen dagegen erhoben wurden. Die Wettbewerbsregeln dienen nach Auffassung des Börsenvereins der Konkretisierung der Generalklausel des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG). Sie regeln u.a. den Vertrieb von preisgebundenen Bucherzeugnissen, die Mitteilungspflicht bei Parallelausgaben oder die Werbung mit dem niedrigeren Preis, Werbung mit nicht mehr preisgebundenen Verlagserzeugnissen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wettbewerbsregeln)

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