Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Der Import von Geräten ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil der Hersteller keine deutsche Anleitung beigefügt hatveröffentlicht am 17. November 2010
BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 26/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 GPSG; 1, 2, 3, 4, 5 der 7. GPSGV; Richtlinie 90/396/EWGDer BGH hat entschieden, dass beim Import (von Gas-Heizkesseln) aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die erforderliche Zulassung nicht zu versagen ist, weil nicht der Hersteller bereits deutschsprachige Typenschilder angebracht und deutschsprachige Bedienungs-/ Aufstellanleitungen beigefügt hat. Die gesetzliche Regelung spreche nicht dagegen, Typenschilder und Anleitungen nachträglich ins Deutsche zu übersetzen. Dies habe auch nicht notwendigerweise durch den Hersteller zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
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