Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Das Bild von der gefesselten Gwendoline darf wegen Sittenwidrigkeit nicht als Bildmarke eingetragen werdenveröffentlicht am 21. Oktober 2010
BPatG, Urteil vom 28.09.2010, Az. 27 W (pat) 96/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGManchen Notenfreund wird es überraschen: Girlie G., mit deren Abbild Die Ärzte seit gut einem Jahrzehnt auf der Tour-Bühne ihre audiophilen Patienten fesseln (s. unten), wird keine Bildmarke. So hat das BPatG jedenfalls entschieden, dass die nachstehend abgebildete Zeichnung nicht als Bildmarke eingetragen werden könne, da es gegen die guten Sitten verstoße.
Zum Volltext der Entscheidung, mit welcher der Senat Farin, Bela und Rodrigo quälte: (mehr …)