Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Zur unberechtigten Anlehnung an Werke von Astrid Lindgren / Die doppelte Pippielottaveröffentlicht am 6. Juli 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 308 O 200/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; 16 Abs. 1; 17 Abs. 1; 19 a; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ohne Einwilligung der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren (einer entsprechend berechtigten Gesellschaft schwedischen Rechts) keine Bücher verbreitet werden dürfen, welche sich an den von Astrid Lindgren geschaffenen Charakter „Pippi Langstrumpf“ anlehnen. Im vorliegenden Fall ging es um das Buch „Die doppelte Pippielotta“. Der Beschluss wurde bestätigt durch OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2011, Az. 5 U 140/09. Zum Volltext der einstweiligen Verfügung:
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