Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Stellt das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter ohne deren vorherige Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung dar? / Öffentliches Zugänglichmachen von fremden YouTube-Videosveröffentlicht am 16. Mai 2013
BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. I ZR 46/12
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29Der BGH hat die Frage, ob das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter (hier: ein YouTube Video) ohne deren Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Zur Pressemitteilung Nr. 90/13 vom 16.5.2013: (mehr …)