Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Amazon muss auch gesperrten Kunden Zugang zu bereits bezahlten Inhalten gewährenveröffentlicht am 1. März 2016
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15
§ 307 BGBDas OLG Köln hat in einem von der Verbraucherzentrale NRW geführten Verfahren entschieden, dass die Internethandelsplattform Amazon zwar Kunden vom Handel auf der Plattform ausschließen kann, allerdings bereits erworbene (digitale) Inhalte wie eBooks, Filme u.a. für diese Kunden weiterhin erreichbar halten muss. Eine entsprechende Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne Ansehung bereits entrichteter Entgelte bestimmte, dass es Amazon gestattet sei, Kunden Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wurde für unwirksam erklärt, da Verbraucher dadurch in ihren Rechten eingeschränkt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
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