Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Kein Widerrufsrecht, wenn Versicherungsvertrag über Jahre unbeanstandet erfüllt wurdeveröffentlicht am 13. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. IV ZR 73/13
§ 5a VVG (Fassung vom 21.07.1994), § 242 BGB, § 812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass sich ein Versicherter nach jahrelanger Durchführung eines Versicherungsvertrages nicht mehr auf dessen Unwirksamkeit berufen kann, wenn ihm mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. übergeben wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)