Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Zu den urheberrechtlichen Grenzen von (diskriminierenden) Parodienveröffentlicht am 11. September 2014
EuGH, Urteil vom 03.09.2014, Az. C-201/13
Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass bei der Parodie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Abwägung mit den Rechten der parodierten Personen und des ursprünglichen Urhebers zu erfolgen habe. Insbesondere diskriminierende parodistische Aussagen wegen Rasse, Hautfarbe und Herkunft seien europarechtlich nicht zulässig. Der Urheber des ursprünglichen Werkes habe in einem solchen Fall ein geschütztes Interesse, mit solchen Aussagen nicht in Verbindung gebracht zu werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Wenn der Hersteller den Onlinehändler wegen fehlender Bevorratung im Internet an den Pranger stelltveröffentlicht am 30. Dezember 2009
OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009, Az. 4 U 124/09
§§ 3; 4 Nr. 7, 4 Nr. 8 UWG 2004Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Matratzenhersteller, welcher öffentlich vor einem Onlinehändler warnt, welcher sich (angeblich) nicht ausreichend mit seinen Matratzen bevorratet, geschäftsschädigend handelt. Ein derartiger Bericht sei auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des Herstellers, seine Kunden vor Ärger wegen zweifelhafter Liefermöglichkeiten der Klägerin zu bewahren und diese nicht wegen solcher Probleme zu verlieren, nicht gerechtfertigt. Zumindest habe sich der Warnhinweis in einem Grenzbereich bewegt, der von den Gerichten auch für sie vorhersehbar als unzulässige Wettbewerbshandlung angesehen habe werden können. Das sei besonders deutlich nach der Abänderung des Warnhinweises und des in Bezug genommenen Schreibens in Folge der Abmahnung, die an der Wettbewerbswidrigkeit nichts änderte, ersichtlich. Streitgegenständlich war folgendes Verhalten: (mehr …)