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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-20 U 130/09
    §
    4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. a) und Art. 28 Abs. 5 HCVO; §§ 12 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbesendung für Nahrungsergänzungsmittel unlauter ist, wenn durch Zuschaueranrufe Aussagen zu einer angeblichen Heilwirkung getätigt werden, von denen sich der Moderator nicht ausreichend distanziert. Eine formaljuristische Distanzierung, die durch einleitende oder nachfolgende Worte jedoch gleich wieder entwertet werde, sei nicht ernsthaft und somit nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 22.05.2009, Az. 5 U 90/06
    §§ 3, 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Fernsehwerbung in eigener Sache betreibt, sich ausdrücklich von dem Inhalt von „durchgeschalteten“ Zuschaueranrufen zu distanzieren hat, wenn der Zuschaueranruf bei unbeteiligten Dritten den fälschlichen Eindruck erweckt, bestimmte (Nahrungsergänzungs-) Mittel hätten eine bestimmte krankheitsvorbeugende Wirkung. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich das betreffende Unternehmen die Aussage vorher ausdrücklich zu eigen gemacht hat. Unzureichend sei insoweit die Erklärung, man habe sich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben von dieser Erklärung zu distanzieren. Vielmehr sei erforderlich, dass der fälschlicherweise entstandene Eindruck eines konkreten Krankheitsbezugs aus eigenem Befinden korrigiert werde.

  • veröffentlicht am 11. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 30.10.2008, Az. 4 W 117/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat in einem Ordnungsgeldverfahren darauf hingewiesen, dass eine Werbung für ein Heil- oder Schmerzmilderungsmittel , die den Anschein erweckt, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beruhen, selbst dann rechtswidrig ist, wenn darauf hingewiesen wird, „Aus Rechtsgründen müssen wir darauf hinweisen, dass es für die auf dieser Homepage dargestellten Wirkungen der …therapie und unserer Produkte keine gesicherte wissenschaftliche Bestätigung gibt“. Geworben hatte die Antragsgegnerin zuvor mit den Ausführungen: „Die N Magnetfeldtherapie dringt perkutan (durch die Haut) ein, sie benötigt keinen Strom zur Entfaltung ihrer Wirkung. Die besondere Art der Magnetisierung, wechselpolar, hat eine Eindringungstiefe von mehreren Zentimetern und gewährleistet somit, dass tief im Gewebe die gewünschte Wirkung erzielt werden kann.“ (mehr …)

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