Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Zur Zulässigkeit eines Internetprangers, der Züchter von Hunden mit rassetypischen Krankheitsrisiken aufführtveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2013, Az. 13 O 351/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 256 Abs. 1 ZPODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internetpranger („Ahnentafel“), in welchem Züchter von Hunden mit rassetypischen Krankheitsrisiken aufgeführt werden, zulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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