Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Köln: Schadensersatz für ungenehmigte Ausstrahlung von Filmaufnahmen im Rahmen einer Doku-Soapveröffentlicht am 18. Juni 2013
AG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 142 C 227/12
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas AG Köln hat entschieden, dass für Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Doku-Soap ausgestrahlt werden, Schadensersatz zu leisten ist. Vorliegend erhielt der Kläger 1.500,00 EUR für die Ausstrahlung eines von ihm widersprochenen Beitrags im Rahmen der Reihe „Die Versicherungsdetektive“, in welchem der Kläger als möglicher Versicherungsbetrüger dargestellt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: