Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die nicht beweisbelastete Partei im Patentverfahren kann nicht zur Herausgabe von Unterlagen in ihrer Verfügungsgewalt gezwungen werdenveröffentlicht am 13. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 18.12.2012, Az. X ZR 7/12
§ 286 E ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 142 ZPO, § 144 ZPO; § 140 c PatGDer BGH hat entschieden, dass im Patentverletzungsprozess keine Pflicht einer Partei besteht, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen oder Gegenstände herauszugeben, wenn sie nicht beweisbelastet ist. Das Gericht könne eine solche Anordnung – mit Ausnahme von Fällen, die § 140 c PatG unterfallen – nicht treffen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Filesharing: Abmahnende Kanzleien dürfen seit April 2010 in Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem LG Köln elektronische Dokumente einreichenveröffentlicht am 30. April 2010
Dem Landgericht Köln wurde es zuviel und die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen half. Um der Papierflut der stetig astronomisch wachsenden Auskunftsverfahren Herr zu werden, wurde die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Köln in Verfahren nach § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes“ in Kraft gesetzt. Ob diese Erleichterung demnächst auch für die gerichtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzprozesse gelten wird und ggf. auch Unterlassungserklärungen vollelektronisch abgegeben werden können, ist unklar. Was wir davon halten? (mehr …)