Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: In Goldfolie verpackter Schokoladenbär von Lindt & Sprüngli verletzt Wortmarke (!) „Goldbär“ von HARIBOveröffentlicht am 19. Dezember 2012
LG Köln, Urteil vom 18.12.2012, Az. 33 O 803/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 MarkenG, § 14 MarkenG
Das LG Köln hat entschieden, dass die weitere Verbreitung des sog. „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, gegen Markenrechte der Fa. HARIBO (der Klägerin) verstößt. Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass nach Ansicht des Landgerichts ein Verstoß gegen eine Wortmarke auch dann vorliegt, wenn diese Wortmarke den in der dreidimensionalen Produktgestaltung verkörperten Sinngehalt wiedergibt. Zum Wortlaut der Pressemitteilung 10/12: (mehr …)