IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009, Az. 4 U 86/09
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat zu der Frage ausgeführt, wann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung noch „dringlich“ ist. Dabei hat der Senat darauf verwiesen, dass bereits die erste Möglichkeit der Kenntnisnahme des beanstandeten Verhaltens in tatsächlicher Hinsicht die Dringlichkeitsfrist in Gang setzt, insbesondere, wenn die dem streitgegenständlichen Verhalten zu Grunde liegende rechtliche Problematik durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs „in offenkundiger Weise virulent“ ist. An der Beurteilung ändere sich daher, so die Hammer Richter, im Ergebnis auch angesichts der umfangreichen Geschäftstätigkeit der Antragstellerin in Deutschland nichts durch die Notwendigkeit der Übersetzung für ihren Geschäftsführer oder durch die im Übrigen durchaus komplexe Rechtsprüfung. Zu der vom vorinstanzlichen Gericht entschiedenen Frage, ob der Kauf eines Veranstaltungstickets bei einem nicht autorisierten Verkäufer (Auktionshaus, Ticketbörse) zur Aussperrung des jeweiligen Käufers per AGB berechtige (LG Essen, Urteil vom 26.03.2009, Az. 4 O 69/09), war demgemäß nicht mehr Stellung zu nehmen.
    (mehr …)

I