Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Die Auskunftspflicht umfasst auch die Pflicht, sich bei Dritten über den Umfang des streitgegenständlichen Verhaltens zu informierenveröffentlicht am 4. März 2015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2013, Az. I-2 W 33/12
§ 888 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es hinsichtlich der Auskunftserteilung für den Schuldner nicht ausreicht, sich auf die im eigenen Bestand fehlenden Informationen zurückzuziehen, um den Einwand der Unmöglichkeit erheben zu können; vielmehr habe der Schuldner sich die benötigten Informationen notfalls von Dritten zu verschaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
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