Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Wird eine deutsche Marke nur in der Schweiz benutzt, gilt dies nicht als ernsthafte Benutzungshandlungveröffentlicht am 6. März 2014
EuGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. C-445/12 P
Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/200; Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Benutzung eines in Deutschlands geschützten Zeichens in der Schweiz nicht mit der ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Zwar gebe es ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung in dem jeweils anderen Staat der Inlandsbenutzung gleichsetze. Dieses Übereinkommen gelte jedoch nur zwischenstaatlich und habe keinen Einfluss auf das Gemeinschaftsrecht bei einer EU-Markenanmeldung, nach welchem ein Zeichen in dem Land, in dem es geschützt sei, benutzt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: