Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Marke „Duff Beer“ darf doppelt existieren / Streit um „Simpsons“-Bierveröffentlicht am 31. Juli 2013
BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 135/11
§ 26 Abs. 1 und 3 MarkenG, § 49 Abs. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass es das aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ bekannte „Duff Beer“ auch mehrmals geben darf. Der Vertreiber des Getränks hatte gegen ein Unternehmen, welches sich die Wort-/Bildmarke „Duff Beer“ 1999 hatte eintragen lassen, die Löschung dieser Marke wegen Nichtnutzung beantragt – ohne Erfolg. Interessant daran ist, dass das beklagte Unternehmen zwar auch Bier unter dem Namen „Duff“ verkauft hatte, allerdings unter einer grafisch anderen Gestaltung als die eingetragene Marke. Letztere wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum nicht genutzt. Trotzdem wurde ein Löschungsanspruch abgelehnt, so dass die Marken nun nebeneinander existieren. Zum Volltext der Entscheidung: