Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Trägergesellschaft der documenta darf kommerziellen Reiseveranstaltern die Durchführung von documenta-Führungen untersagenveröffentlicht am 31. Mai 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.05.2010, Az. 11 U 70/09 (Kart)
§§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4; 20 Abs. 1; 33 Abs. 1 GWBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Betreibergesellschaft der documenta (Kassel) einer Veranstalterin von Studienreisen, die auch kostenpflichtige Reisen zu in- und ausländischen Kulturereignissen anbietet, untersagen darf, Gruppenführungen durch die documenta-Ausstellungen für deren Pauschalreisegruppen durch eigene Reiseleiter durchzuführen. (mehr …)