Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Fehlende Kennzeichnung von Kopfhörern nach dem ElektroG ist teilweise wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 20.02.2014, Az. 6 U 118/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 7 ElektroG; § 6 ProdSG; § 8 ElektroStoffVDas OLG Köln hat entschieden, dass eine fehlende Kennzeichnung von Kopfhörern nach dem ElektroG teilweise wettbewerbswidrig ist. Fehle die Herstellerbezeichnung, sei ein Verstoß gegeben. Werde jedoch lediglich das Symbol der „durchgestrichenen Tonne“ gemäß § 7 S. 2 ElektroG weggelassen, verstoße dies zwar gegen das ElektroG, jedoch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Diesbezüglich handele es sich nicht um eine Marktverhaltensregel. Zum Volltext der Entscheidung: