Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Werbung mit durchgestrichenem Preis ohne Hinweis auf die Art des Preises ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. August 2010
KG Berlin, Urteil vom 13.11.2009, Az. 5 U 68/07
§§ 3, 5 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen bei der Eröffnung der Filiale eines Bekleidungshauses wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich von dem Bekleidungshaus darauf hingewiesen wird, welcher Art der durchgestrichene, niedrige Preis ist. Ein Verständnis der Werbung, es handle sich bei den durchgestrichenen höheren Preisen um solche, die in sonstigen Filialen gefordert würden, scheide für solche Verbraucher aus, die nicht wüßten, dass es solche Filialen gebe. Das OLG Düsseldorf hatte jüngst die entgegengesetzte Rechtsauffassung vertreten. Zum Volltext der Berliner Entscheidung: (mehr …)