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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Wie berichtet wird, haben mehrere Dutzend Zollfahnder auch auf der diesjährigen Internationalen Funkausstellung (IFA) Anbieter von Unterhaltungselektronik besucht und bei dieser Gelegenheit Ausstellungsware samt zugehörigen Werbeprospekten konfisziert (Heise). Der Hintergrund: Der Italienische Patentverwalter Sisvel S.p.a. hatte bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt, da die betreffenden Unternehmen ihre Geräte (etwa Fernseher, MP3-Player oder Autoradios) ohne Lizenzen, etwa für das Audiokompressionsverfahren MPEG oder den Sendestandard DVB-T, in die EU importiert hatten. Es darf colorandi causa darauf hingewiesen werden, dass bei Rechtsverstößen auf Messen durchaus binnen Stundenfrist einstweilige Verfügungen erwirkt und per Gerichtsvollzieher noch während der Messe zugestellt werden können. Landgerichte an bekannten Messestandorten (Hannover, Düsseldorf) bieten eigens hierfür besondere „Messedienste“ an.

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