Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- DENIC: Öffentlich-rechtliche Sender haben bei der Vergabe der Domains sr.de, hr.de und dw.de das Nachsehen / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 7. Februar 2011
Die öffentlich-rechtlichen Sender Saarländischer Rundfunk (SR), Hessischer Rundfunk (HR) und die Deutsche Welle (DW) haben bei der Vergabe der letzten Kurzdomains (darunter „sr.de“, „dw.de“ und „hr.de“) durch die Denic am 12.01.2010 das Nachsehen gehabt. Die Domains waren von der Denic nach dem „first come, first serve“-Prinzip vergeben worden, berichtete heise. Die Sender prüfen derzeit rechtliche Schritte, um an die Domains zu gelangen.