Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Verstoß gegen die eBay-Grundsätze ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 24. Januar 2011
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az. I-4 U 142/10
§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG 2008Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Regelungen einer Auktionsplattform nicht zwangsläufig ein Wettbewerbsverstoss ist. Ein Verkäufer hatte bei auf einer Internethandelsplattform, gegen deren Bestimmungen, mehr als drei identische Artikel im Rahmen einzelner Auktionen eingestellt. Dies mahnte ein Konkurrent als Wettbewerbsverstoß ab, da andere Mitglieder der Auktionsplattform, die sich an deren Regeln hielten, dadurch benachteiligt würden. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Zum Volltext der Entscheidung: