IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. November 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
    §§ 823; 1004 BGB; 85; 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Rechteinhaber, der wegen illegalen Filesharings, besser: der Vorhaltung illegaler Einrichtungen zur Ermöglichung des Filesharings, gegen Dritte vorgeht, seine Rechte an den verfahrensgegenständlichen Werken lückenlos nachweisen muss. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des Universal-Konzerns, nahm den Beklagten nach Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in der Hauptsache auf Unterlassung wegen des nach ihrer Auffassung urheberrechtsverletzenden Betriebs eines eDonkey-Servers in Anspruch. Darüber hinaus verlangte sie vom Beklagten Erstattung von Abmahnkosten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2008, Az. I-20 U 196/07
    §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines eDonkey-Servers urheberrechtlich weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße Dritter in Anspruch genommen werden kann. Auf dem von der Antragsgegnerin zu 1) betriebenen Server sei lediglich ein Verzeichnis der Dateien präsentiert worden; die Musikdateien, die von den Nutzern heruntergeladen wurden, seien dort nicht gespeichert gewesen. Damit scheide ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen der Werke gemäß § 19 a UrhG aus. Als Betreiber eines Nachweisdienstes griffen die Antragsgegner nicht selbst in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Antragstellerin ein, sondern ermöglichten allenfalls solche Eingriffe durch die Nutzer ihres Dienstes. Bei Letztgenannten und nicht bei den Antragsgegnern liege deshalb die Tatherrschaft. Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer komme nicht in Betracht, weil dies voraussetze, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten – das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden – Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben müsse. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2008, Az. 2-18 O 123/08
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a
    , 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Filesharing-Trackers für dadurch „vermittelte“ Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde auf immerhin 500.000,00 EUR festgesetzt. Ein Filesharing-Tracker, etwa ein Server für das Filesharing-Programm eDonkey2000, ermöglicht Interessenten über eine Link-Sammlung den Zugang zu Downloadmöglichkeiten für bestimmte urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte Werke ohne diese selbst zur Verfügung zu stellen. Die Frankfurter Richter erläuterten: (mehr …)

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