Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Filesharing – Tod des Täters schließt nicht die Haftung des Anschlussinhabers ausveröffentlicht am 14. März 2011
LG Köln, Beschluss vom 21.01.2011, Az. 28 O 482/10
§§ 19a; 69a; 69 c Nr. 4; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann haftet, wenn die Person, welche eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat, bekannt, aber bereits verstorben ist. Sie habe ihren Internetanschluss (vor ihrem Ehemann!) besser schützen müssen und habe nunmehr als „Störerin“, welche den Internetanschluss für die Urheberrechtsverletzung „zur Verfügung gestellt habe“, zu haften. Zum Volltext des Urteils:
- OLG Köln: Inhaberin eines Telefonanschlusses haftet bei illegalem Filesharing für Ehemann und Kinderveröffentlicht am 8. Januar 2010
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilung vom 07.10.2010 eine Frau aus Oberbayern zu einer Zahlung von 2.380,00 EUR Abmahnkosten nebst Zinsen an vier deutsche Tonträgerhersteller verurteilt nachdem über ihren Internetanschluss 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden waren. Die Frau hatte sich zu der Frage, wer aus ihrer Familie die Musikdateien zum Download bereitgehalten hatte, nicht geäußert, was ihr das Oberlandesgericht entgegenhielt. Bei vielen Filesharing-Clients (Software) enthält das jeweilige Programm bei einer Teilnahme am Filesharing-Netzwerk bereits die Voreinstellung, dass Musikdateien von dem teilnehmenden Rechner automatisch zum Download bereitgehalten werden (sog. Upload). Diese Voreinstellung müsste ein Filesharer deaktivieren, was ihn jedoch in den meisten Fällen zugleich von der Möglichkeit des Downloads von Musikdateien in der Filesharer-Gemeinde „ausschließt“. (mehr …)